Ist Abtreibung im schiitischen Islam erlaubt?
Jawid Akbari, ich bin ein Student des Islamischen Seminars von Qom
Abtreibung ist nicht erlaubt nach der Einnistung der [befruchteten] Eizelle [an der Gebärmutterschleimhaut], außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder die Fortsetzung der Schwangerschaft ihr Schwierigkeiten bereiten wird, die normalerweise nicht erträglich sind und es gibt keine andere Lösung außer der Abtreibung In diesem Fall wäre es erlaubt, den Fötus abzubrechen, solange die Seele nicht hineingegangen ist, nach dem Eintritt der Seele ist es überhaupt nicht erlaubt, ein Kind kommt zum Leben (Gewinne Seele) normalerweise im vierten Schwangerschaftsmonat.
Die Kaffara (Strafe) der Abtreibung ist zwei aufeinanderfolgende Fastenmonate. Falls die Mutter das Kind abbricht, muss sie die Diyyah (Blutgeld) dem Vater oder anderen Erben geben. Und wenn der Vater die Abtreibung durchführt, ist die Diyyah Pflicht für ihn und er muss sie der Mutter geben. Wenn es der Arzt ist, der die Abtreibung durchführt, ist es für ihn obligatorisch, das Blutgeld zu geben, obwohl er das Kind auf Antrag der Eltern abtreiben kann. Er muss das Blutgeld geben, außer wenn die Erben ihn ausnehmen. Es würde genügen für das Blutgeld des Fötus, in das die Seele eingetreten ist, um 525 Mithqals Silber zu geben, wenn der Fötus männlich ist, und wenn es weiblich ist, sollte die Hälfte dieses Betrages bezahlt werden. Als Maß für die obligatorische Vorsorge ist die Diyyah von der Fötus, der im Mutterleib stirbt, ist auch derselbe.Wenn der Fötus leblos ist und in Form einer befruchteten Eizelle (Zygote) ist, würden 105 Mithqals Silber für das Blutgeld ausreichen, falls es in Form von eine Blutegel-ähnliche Substanz, die Diyyah ist Mithqal. Wenn sie sich zu einer zähenähnlichen Substanz entwickelt, ist die Diyyah 315 Mithqal. Wenn der Fötus Knochen hat, würden 420 Mithqals Silber ausreichen, wenn es sich zu einem vollständigen menschlichen Körper entwickelt hat Mit gewachsenen Gliedmaßen und Organen ist die Diyyah 525 Mithqals Silber Fötus ist seelenlos, es gibt keinen Unterschied zwischen einem männlichen Fötus und einem weiblichen als zwingende Vorsichtsmaßnahme. Die Seele tritt im vierten Schwangerschaftsmonat in den Körper ein, außer wenn es durch moderne Geräte bewiesen ist.
Raza Hussain Zaidi
Schiitischer Zwölf-Muslim
Beantwortet am 6. August 2017 · Autor hat 283 Antworten und 243.5k Antwortansichten
Unter allen logischen Aussagen ist es nicht erlaubt.
Wenn jemals eine Situation eintritt, in der es logisch erscheint, dann wäre es erlaubt.
Zum Beispiel, wenn eine Frau ihren Mann krank hat und sie sogar in 6 Monaten schwanger ist, sollte es ihr erlaubt sein, eine Abtreibung zu bekommen.
Aber die Abtreibung ist schmerzhaft und vielleicht ist es schlimmer, mit dem jetzigen Ehemann zusammen zu sein.
Ich halte es nicht für logisch plausibel, die Frau davon abzuhalten, dies zu tun.
Welche Art von Recht kann dies verhindern?
Unter allen anderen Umständen, einschließlich Fällen von Ehebruch, kann Abtreibung einfach nicht erlaubt werden.
Aber das ist ein solches Szenario, in dem ich es für zulässig halten würde.
Hussein Ahmed
Beantwortet 8. April 2015
Ich fragte dies vorher zu meinem Vater (ich bin Shia), ich erinnere mich, dass er sagte, es sei ok für die ersten zwei Monate oder etwas (ich erinnere mich nicht genau), wenn es ein Risiko für die Mutter oder so etwas gibt, aber danach Man sagt, dass der Fötus seine Seele bekommt und man später keine Abtreibung mehr haben kann. Aber das ist wahrscheinlich nach dem Ayatollah ich folge (Sistani). Im zwölften shia islam folgst du einem bestimmten Ayatollah, den du willst (die meisten Leute machen es, je nachdem, was sie als sachkundiger ansehen, aber du kannst einem Ayatollah folgen, aus welchem Grund auch immer du Bequemlichkeit willst - einige sind sehr lax) für solche Probleme, aber du kannst Ändere dich, wenn du einem anderen Ayatollah folgen willst, solange du dich nicht ständig veränderst, denke ich.
Shia Islam, Abtreibung, Muslime, Islam, Religion