Welche Klausel von Mediclaim deckt Schwangerschafts-induzierte Hypertonie ab?

Welche Klausel von Mediclaim deckt Schwangerschafts-induzierte Hypertonie ab?

Sumit Bhandari, Gründer bei Www.healthinsurancesahihai.com (2010-heute)

Bluthochdruck ist keine Krankheit. Wenn es zu einem Krankenhausaufenthalt kommt, kommt erst die Krankenversicherung ins Bild. Bei Hypertonie ist die Behandlung meist die Unterdrückung und auch bei OPD. OPD ist übrigens nicht betroffen in der Grundversicherung.

Außerdem sind schwangerschaftsbedingte Komplikationen in der Krankenversicherung überhaupt nicht abgedeckt.

Also, jeder Anspruch ist nicht zahlbar.

Folgen Sie meinen Blogs, um etwas über Krankenversicherung in Indien zu besprechen.

Mediclaim Agent in Indien

Krankenversicherung Sahi Hai

Kapil Mehta, Erfahrung in Krankenversicherungen in Indien
Beantwortet 8. Januar 2018 · Autor hat 338 Antworten und 300.9k Antwortansichten

Das einzige Szenario, in dem Bluthochdruck nicht abgedeckt wird, ist, wenn Sie bereits zum Zeitpunkt der Einführung der Richtlinie darunter leiden. Aber sobald die Wartezeiten vorbei sind, wenn Sie es aus welchem ​​Grund auch immer entwickeln, wird es abgedeckt. Denken Sie daran, dass die OPD-Behandlung von Bluthochdruck nicht versichert ist - Sie werden bezahlt, wenn Bluthochdruck zu einem Krankenhausaufenthalt führt.

Japes Parikh, Asst. Vizepräsident bei Paramount Health Services
Beantwortet 15. Januar 2018

Hypoglykämie, die durch Hypoglykämie verursacht wird, wird innerhalb einer Mutterschaftsgrenze abgedeckt, nur wenn ein Krankenhausaufenthalt aufgrund von Bluthochdruck erforderlich ist. Bluthochdruck-induzierten lebensbedrohlichen Vorfall kann unter kritischer Krankheit abgedeckt werden. Außerdem sind die Leistungen von der Gesundheitspolitik abhängig.

Vaibhav Ramendra, arbeitet bei der New India Assurance Company Limited
Beantwortet am 6. Januar 2018

Bluthochdruck ist keine Krankheit, es ist nur Lebensstilstörung. Daher nicht gedeckt und kann nicht unter der Versicherung entschädigt werden

Mediclaim, Krankenversicherung